Roßwein – Die Antennengemeinschaft in Roßwein wird auch nach dem 1. Januar 2027 weiterbestehen. Das teilte der Vorstand des Vereins über die Stadt Roßwein mit. Mehrere engagierte Personen haben sich demnach bereit erklärt, Verantwortung zu übernehmen. Die Kandidaten wollen sich auf der Mitgliederversammlung im Januar 2027 zur Vorstandswahl stellen. Damit seien wichtige Voraussetzungen für die Fortführung geschaffen.
Der Vorstand warnt davor, die Mitgliedschaft vorschnell zu kündigen. Meldungen, der Verein stehe vor dem Aus, seien nach Darstellung des Vorstands haltlos. Die Gemeinschaft stehe auf soliden Füßen und arbeite kontinuierlich daran, vor allem die Abläufe bei technischen Störungen zu verbessern. Dafür sei sie allerdings auf die aktive Mitwirkung der Mitglieder angewiesen.
Der Vorstand nennt zwei Anliegen. Erstens bittet er die Mitglieder, im Januar 2027 an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Mit Teilnahme und Stimme unterstützten sie die Zukunft des Vereins. Der genaue Termin werde rechtzeitig und fristgerecht bekannt gegeben.
Zweitens sollen Mitglieder technische Störungen unverzüglich melden. Wer Probleme mit Fernseh- oder Radioempfang feststellt, soll die Störungshotline anrufen. Man solle sich nicht darauf verlassen, dass Nachbarn die Störung schon gemeldet haben. Jede einzelne Meldung beschleunige das Erkennen und Eingrenzen von Fehlern. Erfahre der Verein früh von einer Störung, könne er handeln, sich bei den Betroffenen melden und bei Bedarf einen Reparaturtermin ausmachen.
Der Vorstand dankt den Mitgliedern ausdrücklich für Vertrauen und Rückhalt. Ziel sei eine zuverlässige Antennenversorgung und eine starke Antennengemeinschaft.
In Kürze
- Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl: Januar 2027, genauer Termin wird rechtzeitig und fristgerecht bekannt gegeben
- Störungshotline: 034322 43375
Zusammenhang
Zur Frage, was bei Störungen von Telefon-, Internet- und Fernsehanschlüssen gilt, äußert sich die Bundesnetzagentur auf ihrer Website. Wer Störungen am Fernseh- oder Rundfunkanschluss feststellt, muss sie demnach immer zuerst dem Anbieter melden. Bei der Entstörung müssen Betroffene mitwirken.
Die Behörde weist darauf hin, dass das Gesetz den Anbieter verpflichtet, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Das gilt nicht, wenn man die Störung selbst zu verantworten hat.
Streit lässt sich nach Angaben der Bundesnetzagentur auch außergerichtlich klären. Wenn man mit dem Anbieter keine Lösung findet, steht der Weg der Schlichtung offen. Die Schlichtungsstelle kann keine Forderungen durchsetzen, sondern entwickelt einen Vorschlag, der auf einen Kompromiss abzielt. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte können sich Betroffene von Verbraucherzentralen oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt unterstützen lassen.
Randbemerkung
Die Mitteilung beruhigt, nennt aber keine Namen der Kandidaten und keinen Termin der Versammlung. Mitglieder sollten sich den Januar vormerken und auf die Einladung achten. Der Appell zur Störungsmeldung ist nachvollziehbar, die Hotline-Nummer sollte jeder griffbereit haben. Offen bleibt, was genau an den Abläufen bei Störungen verbessert wird.

