Dresden – Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) hat seine Fallbeispielsammlung „Herausforderungen politischer Bildung und pädagogischen Handelns an sächsischen Schulen“ überarbeitet und erweitert neu aufgelegt. Das teilte die Behörde mit. Sie soll Schulleitungen und Lehrkräften helfen, wenn es zu sogenannten »Besonderen Vorkommnissen« kommt. Dazu zählen etwa verfassungsfeindliche Symbole im Klassenzimmer, Rassismus und Sexismus, Streit wegen religiös begründeten Extremismus oder die Frage nach der „Neutralität“ der Schule.
Die Ausgabe enthält jetzt 24 praxisnahe Fallbeispiele. Jedes Beispiel wird straf- und schulrechtlich eingeordnet, außerdem werden schulorganisatorische und pädagogische Maßnahmen betrachtet. Zu den Fällen nennt die Sammlung Unterstützungsangebote, die bei der Bearbeitung helfen können. Ein umfassender Serviceteil führt zudem interne und externe Partnerinnen und Partner auf.
Die Sammlung stellt auch den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens dar. Er soll zeigen, dass bei strafrechtlich relevantem Verhalten von Jugendlichen alle Reaktionen am Erziehungsgedanken auszurichten sind. Schulleitungen und Lehrkräfte stehen vor der Aufgabe, auch in schwierigen, emotional fordernden Lagen zügig und mit rechtlicher Sicherheit zu reagieren. Dabei sollen sie ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nach Grundgesetz und Sächsischer Verfassung gerecht werden.
Die Handreichung ist als Orientierungshilfe gedacht und lässt Raum für eine kritische Auseinandersetzung mit den Situationen. Dabei sollen Faktoren wie Alter, Reife und soziokulturelle Prägung der Jugendlichen eine Rolle spielen. Zielgruppe sind in erster Linie Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte. Externe Partnerinnen und Partner können damit nachvollziehen, wie Schulen handeln können, und sie besser unterstützen.
LaSuB-Präsident Patrick Schreiber sagte: „Schule darf in schwierigen Situationen nicht allein gelassen werden.“ Die Sammlung gebe ein praxisnahes Werkzeug an die Hand. Es solle Lehrkräften mehr Sicherheit geben, wenn es um extremistische, rassistische, antisemitische, diskriminierende oder demokratiefeindliche Vorfälle geht.
In Kürze
- Digital: im Schulportal Sachsen für Schulleitungen und Lehrkräfte
- Ein gedrucktes Exemplar lässt sich unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/41033 bestellen.
- Ansprechpartner ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), https://www.lasub.smk.sachsen.de
Zusammenhang
Wer sich bei Diskriminierung an Schulen Rat holen will, kann die Ombudsperson der Staatsregierung ansprechen. Laut Staatsministerium für Kultus ist Natalija Bock ehrenamtlich dafür berufen worden. Sie steht seit 1. November 2025 Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, anderem Schulpersonal und Eltern zur unabhängigen Beratung zur Verfügung.
Das Ministerium bittet darum, für eine zügige Bearbeitung das Meldeportal zu nutzen. Als neutrale Instanz unterstützt die Ombudsperson im Einzelfall dabei, Konflikte zusammen mit allen Beteiligten aufzuarbeiten und beizulegen.
Bei extremistischen Vorfällen hat die Staatsregierung außerdem einen Aktionsplan gegen Extremismus an Schulen erarbeitet, wie das Kultusministerium in seinem Blog schreibt. Außerdem soll es für Schulen künftig einen direkten Draht per E-Mail zum Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) geben, damit sich Verdachtsfälle schneller bewerten lassen. Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer (rechts)extremistischer Bedrohungen (ZASTEX) steht künftig auch Lehrkräften zur Seite.
Laut Blog stehen inzwischen bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei allen fünf sächsischen Staatsanwaltschaften spezielle Ansprechpersonen bereit, die sich um gravierende extremistische Vorkommnisse an Schulen kümmern.
Randbemerkung
Die Fallsammlung nimmt Lehrkräften etwas Unsicherheit, weil sie rechtliche und pädagogische Fragen zusammen betrachtet. Praktisch hilft das vor allem, wenn Schulen die genannten Anlaufstellen kennen. Offen bleibt, wie gut die Sammlung im Alltag bekannt ist und genutzt wird, denn im Ernstfall bleibt wenig Zeit zum Nachlesen.

