Dresden – Der Landkreis Zwickau kann in Glauchau mit der Sanierung der Altlast beginnen, die von der früheren Wäscherei und chemischen Reinigung B. Dalichow zurückblieb. Freistaat Sachsen und EU stellen dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, teilte die Landesdirektion Sachsen mit. Ihr Präsident Béla Bélafi übergab den Fördermittelbescheid am 22. Oktober 2026 an Landrat Carsten Michaelis. Der Glauchauer Oberbürgermeister Marcus Steinhart war dabei.
Kosten und Finanzierung
Kosten von rund 7,9 Millionen Euro gelten als förderfähig. Davon decken Fördermittel 77 Prozent. Der Landkreis steuert aus dem eigenen Haushalt rund 2,2 Millionen Euro bei. Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen.
Geplante Arbeiten
Vorgesehen ist, belasteten Boden per Großlochbohrung auszutauschen und das Grundwasser zu reinigen. Einsturzgefährdete Gebäude wurden vorab abgerissen. Eine Folgenutzung ist nicht geplant: Das Grundstück liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, in dem die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen verboten ist.
Von 1878 bis 2008 wurde an dem Standort eine Wäscherei samt chemischer Reinigung betrieben. Es entstanden großflächige Verunreinigungen von Boden und Grundwasser. Nachdem die Bernhard Dalichow GmbH i. L. im Handelsregister gelöscht und die Grundstücke freigegeben wurden, gab es keinen Eigentümer und keinen Verpflichteten mehr, der zur Sanierung hätte herangezogen werden können.
Bélafi dankte dem Landkreis, dass er die Sanierung übernommen hat. Nach der Insolvenz habe es niemanden mehr gegeben, den man hätte heranziehen können. Michaelis sagte, ohne die finanzielle Hilfe wäre der größte Grundwasserschaden im Landkreis Zwickau „eine enorme Herausforderung“. Die Maßnahme könne nach langer Vorbereitungszeit nun mit den Partnern umgesetzt werden.
Zusammenhang
Als untere Bodenschutzbehörden übernehmen im Freistaat Sachsen in aller Regel die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte die Verantwortung für Altlasten. Sie führen auch erste orientierende Untersuchungen durch. Die Verantwortung für die Sanierung tragen laut sachsen.de der Verursacher oder, wenn dieser nicht mehr greifbar ist, in der Regel der Grundstückseigentümer. Wer im Einzelfall herangezogen wird, entscheidet die Behörde.
Für Sanierungen gibt es in Sachsen die Förderrichtlinie „Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten“, die über die Landesdirektion Sachsen beantragt wird. Außerdem nennt die Seite das Förderprogramm „Brachflächenrevitalisierung“ bei der Sächsischen AufbauBank. Die Förderung der Richtlinie ist ein Zuschuss, den unter anderem Landkreise und Gemeinden beantragen können.
Das Umweltministerium teilte mit, der Fördersatz betrage 77 Prozent. Gefördert werden Investitionen zur Bodensanierung und zur Sanierung von Grundwasserschäden. Nach dem Ende der Sanierungsarbeiten müssen laut Umweltministerium bei jedem Projekt wenigstens 15 Prozent des erneuerten Areals als naturnahes Grün angelegt sein.
Wer wissen will, ob ein Grundstück als Altlast oder Altlastverdachtsfläche erfasst ist, kann bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte anfragen. Die Kosten der Auskunft richten sich nach dem Aufwand.
Randbemerkung
Das Beispiel zeigt, wie eine Kommune einspringt, wenn kein Verursacher mehr haftbar ist, und wie sehr sie dann auf Förderung angewiesen ist. Offen lässt die Mitteilung, wann die Arbeiten beginnen und wie lange sie dauern. Anwohner dürften sich dazu bald einen Zeitplan wünschen.

