Chemnitz – Eine Verkehrskontrolle in Waldheim hat sich in der Nacht zum 26.10.2026 zu einer Verfolgungsfahrt bis nach Hartha ausgeweitet. Gegen 01:05 Uhr wollten Polizisten in der Harthaer Straße in Waldheim einen entgegenkommenden Pkw VW kontrollieren, wie die Polizeidirektion Chemnitz mitteilte.
Als die Beamten wendeten, gab der Fahrer Gas und ignorierte die polizeilichen Signale. Nach Angaben der Polizei fuhr er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sowohl außerhalb als auch innerhalb von Ortschaften bis nach Hartha. Am Kreuzungsbereich von Dresdner und Flemmingener Straße lenkte er plötzlich seitlich weg und streifte dabei beinahe einen geparkten Pkw. An dieser Stelle konnten sich die Polizisten vor dem Flüchtenden positionieren und ihn stoppen.
Beim 41-jährigen Fahrer schlug der Drugwipetest auf Amphetamine, Cannabis und Kokain an. Zudem stießen die Beamten bei ihm auf geringe Mengen Betäubungsmittel sowie auf einen Schlagring und eine Druckluftpistole. Diese Gegenstände wurden sichergestellt. Der deutsche Staatsangehörige musste eine Blutentnahme hinnehmen, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Gegen ihn wurden mehrere Anzeigen erstattet: wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffenrecht.
In Kürze
- Zeitpunkt: 26.10.2026, 01:05 Uhr
- Schauplatz: Waldheim und Hartha (Landkreis Mittelsachsen)
Zusammenhang
Zwei der angezeigten Delikte regelt das Strafgesetzbuch. Das Gesetz zur Trunkenheit im Verkehr sieht vor: Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel kein Fahrzeug mehr sicher steuern kann und es dennoch tut, muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Das gilt laut Gesetzestext auch bei fahrlässiger Begehung.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen behandelt ein eigener Paragraf des Strafgesetzbuchs. Strafbar macht sich dabei, wer am Steuer eines Kraftfahrzeugs rücksichtslos und grob verkehrswidrig unterwegs ist, die Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen anpasst und so das größtmögliche Tempo herausholen will. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bringt der Täter damit andere Menschen an Körper oder Leben in Gefahr oder setzt er fremde Sachen von bedeutendem Wert, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Randbemerkung
Die Mitteilung zeigt, wie schnell eine gewöhnliche Kontrolle andere gefährden kann, wenn jemand flüchtet. Ob und wie die Vorwürfe vor Gericht bewertet werden, steht noch aus; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Offen bleibt, ob die Blutprobe das Ergebnis des Schnelltests bestätigt.

