Plauen: Anmeldefrist für den Tag der Sachsen 2027 bis Jahresende verlängert

Kultur & FreizeitPlauen: Anmeldefrist für den Tag der Sachsen 2027 bis Jahresende verlängert

Dresden – Wer beim 31. „Tag der Sachsen“ in Plauen mitmachen will, hat mehr Zeit: Die Anmeldefrist für Vereine und für Händler, Gastronomen, Schausteller und Unternehmen läuft nun bis zum 31. Dezember 2026. Das teilte die Sächsische Staatskanzlei mit. Das Fest findet vom 18. bis 20. Juni 2027 statt, Ausrichter ist die Spitzenstadt Plauen.

Vereine aus ganz Sachsen können sich über 2027.tagdersachsen.de/mitmachen bewerben. Die Bewerbung ist jedoch noch keine verbindliche Zusage. Das Festwochenende und die Themenmeilen leben nach Angaben der Staatskanzlei von den Ideen und Angeboten der Vereine. Gefragt sind Beiträge aus Sport, Kultur, Tradition, Soziales und Natur. Möglich sind etwa Bühnenauftritte, Präsentationsstände oder die Teilnahme am traditionellen Festumzug.

Welche Beiträge zum Zug kommen, hängt vom jeweiligen Angebot, den verfügbaren Flächen und der Einbindung in das Gesamtkonzept des Festes ab. Händler, Gastronomen, Schausteller und Unternehmen bewerben sich separat über www.haendler-portal.com. Aktuelle Informationen gibt es unter 2027.tagdersachsen.de.

In Kürze

  • Fest: 18. bis 20. Juni 2027 in Plauen
  • Neue Anmeldefrist: 31. Dezember 2026
  • Vereine: 2027.tagdersachsen.de/mitmachen (noch keine verbindliche Zusage)
  • Händler, Gastronomen, Schausteller und Unternehmen: www.haendler-portal.com
  • Informationen: 2027.tagdersachsen.de

Zusammenhang

Für Fragen zur Teilnahme gibt es beim Büro Tag der Sachsen der Stadt Plauen eine allgemeine Ansprechpartnerin, Frau Friedländer-Schmidt, Telefon 03741 291 10120. Auf dem Beteiligungsportal sind außerdem eigene Ansprechpartner für Bühnenauftritt, Festumzug, Präsentationsstand und Übernachtung aufgeführt.

Die Geschäftsstelle „Tag der Sachsen“ ist unter der Telefonnummer 0351 564-10474 und per E-Mail an [email protected] erreichbar.

Randbemerkung

Für Vereine und Betriebe, die noch zögern, verschafft die Verlängerung Luft zum Planen. Da die Bewerbung nicht bindet, spricht wenig dagegen, sie frühzeitig abzuschicken. Offen bleibt, wie die genannten Kriterien Angebot, Flächen und Gesamtkonzept am Ende gewichtet werden.

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