Niederwürschnitz: Pkw stößt beim Ausparken gegen Microcar, Fahrerin im Krankenhaus

Chemnitz und ErzgebirgeErzgebirgeNiederwürschnitz: Pkw stößt beim Ausparken gegen Microcar, Fahrerin im Krankenhaus

Chemnitz – In der Feldgasse in Niederwürschnitz im Erzgebirgskreis ist am Freitagvormittag ein Pkw beim Ausparken mit einem abgestellten Microcar zusammengestoßen. Eine 70-jährige Fahrerin wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Das teilte die Polizeidirektion Chemnitz mit.

Nach Angaben der Polizei wollte die Frau mit ihrem Daimler-Benz in der Feldgasse rückwärts ausparken. Aus bisher ungeklärter Ursache setzte sich der Wagen plötzlich nach vorn in Bewegung und prallte gegen das dort geparkte Fahrzeug der Marke Opel. Wie es dazu kam, ist laut Mitteilung offen.

An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 11.000 Euro. Das Microcar konnte nicht mehr fahren und wurde abgeschleppt. Die Meldung stammt vom 24.10.2026 und bezieht sich auf den Vortag.

In Kürze

  • Zeit: 24.10.2026, 10:05 Uhr (Meldung der Polizei)
  • Ort: Niederwürschnitz (Erzgebirgskreis), Feldgasse
  • Gesamtsachschaden: etwa 11.000 Euro

Zusammenhang

Die Polizei Sachsen erklärt auf ihrer Website, was ein Parkschaden ist: Dabei rammt ein abfahrendes Fahrzeug ein noch parkendes und beschädigt es. Die Polizei sieht die Schuldfrage ganz unmissverständlich: Wer ein abgestelltes Auto beschädigt, trägt die Verantwortung.

Geschädigte sollten laut Polizei den Schaden und die ganze Situation fotografieren sowie Personalien und Versicherungsverbindungen austauschen. Im Anschluss empfiehlt es sich, den Vorfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzuzeigen und zugleich den eigenen Versicherer zu unterrichten.

Wer ein parkendes Fahrzeug beschädigt hat, darf nicht einfach fahren: Laut Polizei macht sich strafbar, wer vom Schaden weiß und verschwindet. Taucht der Halter bei kleineren Schäden auch nach angemessener Zeit nicht auf, sind das bis zu 30 Minuten. Dann darf man sich entfernen, sollte aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem muss man sich unverzüglich bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden.

Randbemerkung

Bei Unfällen wie diesem zählt zuerst die gesundheitliche Lage der Fahrerin, alles Weitere kommt danach. Dass die Ursache ungeklärt ist, sollte niemand vorschnell deuten. Wer selbst einen Parkschaden verursacht oder erleidet, findet bei der Polizei Sachsen klare Hinweise zum richtigen Vorgehen.

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