Plauen: Brücke über den Kaltenbach an der Teufelskanzel wieder frei

Umwelt & VerkehrPlauen: Brücke über den Kaltenbach an der Teufelskanzel wieder frei

Plauen – Wanderer im Bereich der Teufelskanzel können den Kaltenbach wieder über die Brücke queren. Die Stadt Plauen gab das Bauwerk am Donnerstag (29. Oktober) frei, teilte die Stadt Plauen mit. Seit Juni 2025 war die Brücke aus Sicherheitsgründen gesperrt. Von der Sperrung betroffen waren verschiedene Wanderrouten rund um die Teufelskanzel.

Die Wiederherstellung wurde über Spenden finanziert. Der Verband Vogtländischer Gebirgs- und Wandervereine e.V. unterstützte eine Spendenaktion, durch die die Stadt insgesamt rund 4.500 Euro erhielt. Das Geld floss in die Planungsleistungen und in die erforderliche statische Prüfung. Dafür entstanden Gesamtausgaben von etwa 6.800 Euro. Der Finanzausschuss hatte der Annahme der Zuwendung am 27. August zugestimmt.

Die Bauausführung übernahm die Firma Schmidt Bau GmbH aus Jößnitz. Die Arbeiten begannen im September dieses Jahres. Das Unternehmen spendete Gelder, die nach Angaben der Stadt die Bauausgaben vollständig abdeckten.

Bürgermeisterin Kerstin Wolf würdigte besonders eine Familie: „Dank des Engagements von Familie Schmidt, die sich mit Eigeninitiative und Arbeitsleistung für das Projekt eingesetzt hat, konnte die Brücke wiederhergestellt werden.“ Außerdem habe die Stadt dank der Spendenaktion die Planung und die statische Prüfung finanzieren können.

In Kürze

  • Freigabe der Brücke über den Kaltenbach: Donnerstag, 29. Oktober
  • Sperrung seit Juni 2025 aus Sicherheitsgründen
  • Weitere Wanderrouten in und um Plauen: www.plauen.de/wandern

Zusammenhang

Wie Brücken geprüft werden, regelt in Sachsen die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen / Überwachung und Prüfung“. Sie legt fest, dass alle Ingenieurbauwerke regelmäßig überprüft werden. Dazu zählen neben Brücken auch Tunnel, Stützbauwerke und Verkehrszeichenbrücken.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beschreibt auf seiner Website einen festen Rhythmus: Alle sechs Jahre erfolgt eine Hauptprüfung, bei der alle Bauteile gründlich kontrolliert werden. Sie führen entweder Dienststellen des Landesamts selbst oder beauftragte Ingenieurbüros durch. Drei Jahre danach folgt eine Einfache Prüfung, bei der in der Regel keine Besichtigungsgeräte zum Einsatz kommen.

Sonderprüfungen werden fällig, wenn es zu Hochwasser kommt oder ein Fahrzeug gegen das Bauwerk prallt.

Diese Angaben gelten für die Brücken im Zuständigkeitsbereich des Landesamts, also an Staats- und Bundesstraßen. Eine Wanderbrücke wie die am Kaltenbach nennen die Quellen nicht ausdrücklich.

Randbemerkung

Dass Stadt, Wanderverband und ein Bauunternehmen die Brücke gemeinsam wieder nutzbar gemacht haben, ist für Wanderer ein Gewinn. Offen bleibt, wer das Bauwerk künftig kontrolliert und wie oft. Dazu sagt die Mitteilung nichts. Wer die Strecke nutzt, sollte trotzdem auf eventuelle Hinweisschilder achten.

Mehr aus der Region

Weitere Orte:

Zuletzt erschienen